Sunrise hat sich dem Ziel verschrieben, ihre Geschäfte moralisch und in Beachtung aller geltenden Gesetze zu führen.
Das bedeutet im Folgenden:
Sunrise wendet eine Nulltoleranzstrategie hinsichtlich Bestechung an und verbietet jegliche Zahlung bzw. Annahme von Bestechungen.
Die Beachtung des Antibestechungsreglements wird durchgesetzt und jegliche Nichtbeachtung führt zu disziplinarischen Sanktionen.
Geschenke und Einladungen, die ausgesprochen oder angenommen werden, müssen bescheiden, angemessen und nur gelegentlich sein. Übersteigen sie einen gewissen Wert ist die Prüfung und Bewilligung durch die verantwortliche Stelle erforderlich.
Sponsoring, Zuschüsse für legitime Zwecke (z.B. Forschung, Ausbildungsfinanzierungen bzw. -zuschüsse) sowie von Sunrise geleistete Spenden für humanitäre oder wohltätige Zwecke sind zulässig, sofern sie von der verantwortlichen Stelle geprüft und bewilligt worden sind.
Sunrise verpflichtet sich ihre Geschäfte im Einklang mit dem Wettbewerbs- und Kartellrechts auszuführen und unterstützt und fördert einen funktionierenden Wettbewerb.
Sunrise fordert, dass alle Mitarbeitenden sowie die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, die bei ihrer Tätigkeit mit wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragestellungen in Berührung kommen, die Grundprinzipien des Wettbewerbs- und Kartellrechts verstehen und anwenden können.
Verstösse gegen die Wettbewerbs- und Kartellrecht Policy führen zu disziplinarischen Sanktionen.
Der Compliance Officer gibt Empfehlungen ab, berät und unterstützt alle Mitarbeiter, Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragestellungen.
Mitarbeitende und Mitglieder der Geschäftsleitung werden regelmässig im Rahmen des Compliance E-Learnings im Hinblick auf diese Werte, Richtlinien und Gesetze geschult.
Mitarbeitende und Mitglieder der Geschäftsleitung werden regelmässig über interne News auf diese Themen aufmerksam gemacht.
Mitarbeitende können Verstösse gegen das Antibestechungsreglement oder gegen die Wettbewerbs- und Kartellrecht Policy (anonym) über das Whistleblowing Portal melden oder sich direkt mit der verantwortlichen Stelle in Verbindung setzen.
Über Verstösse gegen das Antibestechungsreglement oder gegen die Wettbewerbs- und Kartellrecht Policy wird der Prüfungsausschuss entsprechend informiert.