Monatlicher Preis (CHF) 1.-

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Tarifdetails
  • Schutz Vor Fremdbenutzung nach Diebstahl, Raub, Einbruch

Mehr Informationen

  • Sunrise Freedom und ältere Mobilabos.
  • Versichert ist der Gesprächsmissbrauch (Telefonie, Datenverbindungen) infolge eines Diebstahls oder Raubes. Als Diebstahl zählt die Wegnahme des versicherten Geräts in der Absicht, dieses sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, inklusive Taschen- und Einbruchdiebstahl.
  • Als Schaden gilt die von einem Telekommunikationsanbieter erhobene Forderung zur Bezahlung der Telefon- und Datenverbindungskosten.
  • Nicht versicherte Ereignisse umfassen
    (a) unbemerkten Diebstahl von Grundstücken aus, ohne Anzeichen eines gewaltsamen Eindringens oder Verlassens
    (b) Diebstahl aus einem Fahrzeug, soweit nicht der gewaltsame Zugang offensichtlich ist und das versicherte Gerät in zumutbarer Weise verborgen war, oder
    (c) Diebstahl, wenn das versicherte Gerät unbeaufsichtigt an einem Ort gelassen wurde, zu dem die Öffentlichkeit leichten, unbeschränkten Zugang hatte
    (d) wenn das Gerät einer anderen als der anspruchsberechtigten Person anvertraut wurde und missbraucht worden ist.
  • Versichert ist diejenige Rufnummer, die in der Versicherungspolice aufgeführt ist.
  • Anspruchsberechtigt ist der oder die Inhaber(in) der in der Versicherungspolice vermerkten Rufnummer. Bei einem Halterwechsel wird die Versicherung automatisch auf den neuen Halter übertragen.
  • Einen Schaden melden sie direkt beim Versicherer unter der Nummer: +41 43 210 27 45 oder online unter www.chubbprotect.ch/claimreport .
  • Schäden durch Diebstahl oder Raub sind spätestens binnen 72 Stunden nach Eintritt bzw. Feststellung des Ereignisses der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Der Versicherer kann eine Kopie der Anzeige verlangen.

    Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt, wenn der Diebstahl des entsprechenden Mobiltelefons oder Tablets nicht innert 72 Stunden Sunrise Communications AG gemeldet und die Sperrung der betreffenden SIM-Karte veranlasst wird sowie der Diebstahl nicht bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt wird.

  • Tag der Anmeldung. Bei Nummernportabilität beginnt der Versicherungsschutz in jedem Fall erst mit der Aktivierung / Vollzug der Portierung.
  • Die Option wird ab dem Folgetag der Anmeldung aktiviert.
  • 1 Monat. Die Dauer bestimmt sich nach der Anzahl Tage der Kalendertage des Aktivierungsmonats.
  • Nach Ablauf eines Monats erneuert sich die Option monatlich jeweils um Mitternacht (MEZ).
  • Die Kündigung der Option ist jederzeit auf Ende der Laufzeit möglich. Die Option kann bis um Mitternacht des letzten Tages der Laufzeit genutzt werden.

    Die Option wird automatisch gekündigt wenn das der Option zugrunde liegende Abo gekündigt wird.

  • Die Verrechnung der Optionsgebühr erfolgt bei der Anmeldung. Die Optionsgebühr wird automatisch monatlich bis auf Widerruf verrechnet. Bei einer Kündigung während eines laufenden Rechnungsmonats wird die Grundgebühr für den vollen Monat verrechnet.

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