Die digitale Welt birgt nicht nur Chancen, sondern auch Gefahren und Risiken in Form von legalen und illegalen Inhalten und Handlungen, die Kinder und Jugendliche in ihrer psychischen, körperlichen und/oder sexuellen Integrität gefährden und verletzen können.
Eltern sollen ihr Kind bei den ersten Schritten im Internet eng begleiten. Es wird empfohlen, Interesse an den Internetaktivitäten des Kindes zu zeigen, technische Hilfsmittel zu nutzen und dabei auch auf das eigene Medienverhalten zu achten, da Kinder sich an ihren Eltern orientieren.
Weitere Informationen zur Förderung und Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen
Die Plattform Jugend und Medien unterstützt Eltern und Fachpersonen dabei, junge Menschen kompetent bei der Mediennutzung zu begleiten – damit Kinder und Jugendliche sicher und verantwortungsvoll mit digitalen Medien umgehen.
Jugend und Medien Flyer:
Gefahren und Risiken für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum
Eine Erklärung was hinter verschiedenen Begriffen und Phänomenen steckt, wie Kinder geschützt werden können und weitere Informationen und Hilfsangebote finden sich hier:
«Sharenting» setzt sich zusammen aus den Wörtern «sharing» (engl. teilen) und «parent» (engl. Eltern) und steht für das wachsende Phänomen, wenn Eltern Fotos ihrer Kinder online stellen und teilen.
Obwohl man gerne Einblick gibt in den eigenen Alltag und auch Einblicke erhält, wie andere ihren Alltag und Situationen mit Kindern und Jugendlichen meistern - zu viel Preis zu geben kann heikel sein und birgt Risiken. Denn sobald das Bildmaterial einmal veröffentlicht wurden, geht die Kontrolle darüber verloren. In Bezug auf Teilen und Posten von Bildern und Videos von Kindern und Jugendlichen sollten folgende Leitsätze beachtet werden:
Privatsphäre des Kindes achten
Bereits Kindergartenkinder wissen, wenn ihnen ein Foto gefällt oder nicht. Primarschulkinder finden nicht alles lustig, was Eltern gefällt und spätestens Teenager legen lautstark ein Veto ein. Es empfiehlt sich, Kinder spätestens ab sechs bis sieben Jahren in den Prozess einzubeziehen, ob Fotos einer grösseren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden oder nicht. Selbstverständlich ist auch die Meinung kleinerer Kinder zu respektieren.
Privatsphäre des Kindes schützen
Social Media Accounts sollen auf «privat» eingestellt sein, um zu verhindern, dass Nicht-Follower Bilder und Videos sehen. Auch bei privaten Accounts können Follower Screenshots machen und diese weiterverbreiten. Absolute Sicherheit gibt es im Internet und auf Social Media nie. Persönliche Informationen (Namen, Alter, Wohnort, Schule, Mitgliedschaft in Vereinen) des Kindes dürfen nie preisgegeben werden.
Sich der Gefahren und Risiken bewusst sein
Es gibt eine Vielzahl von Gefahren und Risiken, die mit der Bildverbreitung einhergehen können. Bildmaterial kann unangemessen bearbeitet werden, für gefälschte Profile, für Mobbing oder Cybergrooming missbraucht werden und bei Kindern und Jugendlichen zu psychischen Belastungen führen.
Mehr Informationen zum Thema hat es bei Pro Juventute und bei Kinderschutz Schweiz, wo auch eine Checkliste für das Teilen von Bildern zu finden ist.
Wenn eine oder mehrere Personen eine andere Person via Internet (z.B. via Handy) über einen längeren Zeitraum hinweg absichtlich beleidigen, bedrohen, blossstellen oder belästigen, dann spricht man von Cybermobbing. Im Einzelnen geht es dabei um:
die Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten
die Verbreitung und das Hochladen von peinlichen, verfälschten, freizügigen oder pornografischen Fotos und Videos
das Erstellen von (beleidigenden) Fake-Profilen
das Beschimpfen, Belästigen, Bedrohen und Erpressen via E-Mail, SMS etc.
die Gründung von «Hassgruppen», in denen wie in einem Gästebuch negative Äusserungen über Einzelpersonen gemacht werden können.
Eltern sollten ihre Kinder bei der Aneignung von Sozial- und Medienkompetenz unterstützen und mit ihnen über die Chancen und Gefahren des Internets sprechen. Sie sollten die Kinder ermuntern, sich ihnen anzuvertrauen und erklären, dass sie mit ihnen sprechen können und sollen, wenn es in den sozialen Medien gemobbt wird oder merkt, dass andere gemobbt werden. Es wird empfohlen, das Thema Cybermobbing anzusprechen, auch wenn die Eltern selbst vielleicht über wenig technische Kompetenz im Umgang mit technischen Geräten verfügen.
Wenn ein Kind von Cybermobbing betroffen ist, sollten die Eltern den Cybermobbing-Fall mit den erwachsenen Bezugspersonen, der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und/oder mit dem Schulsozialdienst besprechen. Es ist wichtig, Beweise für Cybermobbing-Attacken zu sichern, indem Printscreens von Webseiten erstellt und Chatverläufe, SMS, Benutzernamen und dergleichen gespeichert werden. Sollte die Cybermobbing-Attacke nach der Kontaktaufnahme mit den Involvierten und deren erwachsenen Bezugspersonen nicht aufhören, wird empfohlen, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel eine Opferhilfestelle oder eine Jugendberatungsstelle im Kanton
Weitere Informationen und Hilfeleistungen zum Thema hat es auf den Plattformen der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) und bei Jugend und Medien.
Unterstützung für Betroffene gibt es beispielsweise bei kantonalen Jugendberatungsstellen oder bei der Opferhilfe.
Der Begriff «Cybergrooming» steht kurz für: «Sexual Child Grooming». Bei Cybergrooming baut eine erwachsene Person online über eine längere Zeit Kontakte zu Kindern oder Jugendlichen auf mit der Absicht, sexuelle Bilder und Gefälligkeiten zu erhalten und/oder einen sexuellen Missbrauch zu erzwingen.
Charakteristisch ist, dass die erwachsene Person auf manipulative Art ein Vertrauensverhältnis und Nähe aufbaut, sodass die betroffenen Minderjährigen in eine emotionale Abhängigkeit geraten. Die erwachsenen Personen verstecken sich dabei oft hinter falschen Profilen und geben sich selbst als Jugendliche aus, um leichter mit Kindern oder Jugendlichen in Kontakt zu kommen. Sie wenden bewusste Strategien an, um das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen zu gewinnen (z.B. gleiche Hobbys angeben, Sprachstil nachahmen), mit dem Ziel an Fotos und Videos mit sexuellem Inhalt zu gelangen.
Groomer oder Groomerinnen bewegen sich in der Online-Welt dort, wo sich auch Kinder und Jugendliche aufhalten: Onlinegames, Soziale Medien und Chatrooms.
Sextortion
Im Zusammenhang mit Cybergrooming kommt es auch häufig zu Fällen von Sextortion, wobei Täter oder Täterinnen versuchen, immer mehr Bildmaterial von Kindern und Jugendlichen zu erhalten, indem sie die Opfer unter starken Druck setzten und z.B. mit bereits erhaltenen Bildern erpressen.
Der Begriff «Sextortion» setzt sich aus «Sex» und «Extortion» (engl. Erpressung) zusammen. Sextortion bezeichnet eine Erpressungsmethode, bei der eine Person mit Bild- und Videomaterial erpresst wird, das sie beim Vornehmen sexueller Handlungen (Masturbation) und/oder nackt zeigt.
Um Kinder vor Cybergrooming und Sextortion zu schützen, sollte darauf geachtet werden, persönliche Daten wie Name, Alter, Schule oder Vereine nicht online zu teilen, insbesondere auf Social Media. Es ist ratsam, nur das online zu teilen, was auch offline mit Fremden geteilt würde. Eltern sollten die Profile ihrer Kinder auf verschiedenen Plattformen besprechen und die Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Profileinstellungen erklären. Gemeinsam sollten die Datenschutzeinstellungen auf den genutzten sozialen Plattformen überprüft werden, um sicherzustellen, dass Profile mit vielen persönlichen Informationen auf "privat" gestellt sind, sodass nur befreundete Personen und genehmigte Follower die Beiträge sehen oder mit dem Kind interagieren können.
Es ist wichtig, mit Kindern über die Phänomene Cybergrooming und Sextortion zu sprechen und sie darauf hinzuweisen, dass nicht alle Menschen im Internet gute Absichten haben und dass Profile, auch die anderer Kinder, gefälscht sein können. Besonders bei Kontaktanfragen von fremden Personen sollten Kinder vorsichtig sein. Eltern können gemeinsam mit ihren Kindern Abwehrstrategien trainieren, damit sie im Ernstfall darauf zurückgreifen können. Sätze wie "Das will ich nicht!" oder "Ich zeig dich an!" können abschreckend wirken.
Falls ein Kind von Cybergrooming und/oder Sextortion betroffen ist, sollten Eltern keine Vorwürfe machen und zeigen, dass sie auf der Seite des Kindes stehen. Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen ist nie deren Schuld, weder online noch offline. Eltern sollten auf keine Forderungen eingehen, wie die Erstellung oder den Versand von Bildern oder Geld. Nach einem Vorfall sollte möglichst rasch die Polizei aufgesucht und Anzeige erstattet werden.
Weitere Informationen und Hilfeleistungen zum Thema hat es auf den Plattformen von «Kinderschutz Schweiz», «Click and Stop» und der Schweizerischen Kriminalprävention SKP.
ClickandStop bietet bei Bedarf auch persönliche Beratung über Telefon, Chatfunktion oder Kontaktformular an.
Der Besitz wie auch die Weitergabe von Darstellungen, in denen die Würde des Menschen in schwerer Weise verletzt wird, ist in der Schweiz von Gesetzes wegen verboten.
In dem Zusammenhang benennt das Gesetz in der Schweiz mehrere Formen von Pornografie, deren Besitz und/oder Verbreitung generell unter Strafe gestellt werden.
Pornografische Darstellungen mit Kindern und Jugendlichen (unter 16 Jahren), pornografische Darstellungen mit Tieren und pornografische Darstellungen verbunden mit Gewalthandlungen sind verboten.
Auch die Weitergabe oder das Zugänglichmachen von allen anderen Formen von (legaler) Pornografie an Personen unter 16 Jahren ist in der Schweiz verboten.
Strafbar ist zudem der Besitz und die Verbreitung von grausamen Gewalthandlungen ohne pornografischen Bezug (z.B. Hinrichtungen).
Sunrise arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um den Zugang zu illegalen Inhalten im digitalen Raum zu sperren, sobald diese identifiziert werden.
Um mit illegalen Inhalten umzugehen, sollte man keine Screenshots erstellen und auf die Speicherung, Weiterleitung und Verarbeitung des illegalen Bild- und Videomaterials verzichten. Der Besitz und die Weiterleitung solcher Erzeugnisse sind ebenso verboten wie die Herstellung. Es wird empfohlen, sich keine Bilder und Videos zuschicken zu lassen, um diese dann als Beweismaterial auf dem Handy zu sichern.
Es ist ratsam, sich an professionelle Beratungsstellen zu wenden und je nach Bedarf an die Lehrpersonen, zuständigen Schulbehörden und die kantonale Polizeibehörde.
Illegales Bild- oder Videomaterial kann anonym über ein Formular des Bundesamts für Polizei (fedpol) oder alternativ über die gemeinnützige Organisation Clickandstop.ch gemeldet werden