Gesundheits- und Umweltschutz sind gewährleistet

Ein Überblick der Erkenntnisse zur Strahlung von Basisstationen.

May 11, 2022 . 3 minutes read

Mit der zunehmenden Verbreitung des Internets und dessen mobiler Nutzung wächst auch das zu verarbeitende Datenvolumen beständig an. Telefonieren gehört schon länger nicht mehr zu den wichtigsten Nutzungsarten von Mobiltelefonen. Soziale Medien, Video und TV oder das Arbeiten von unterwegs sind gang und gäbe. Derzeit verdoppelt sich aus diesem Grund der mobile Datenverkehr alle 12 bis 24 Monate.

Technologische Errungenschaften wie die Cloud oder das Internet of Things werden dieser Entwicklung weiteren Auftrieb geben. Um den sich abzeichnenden Engpässen vorzubeugen und die Qualität des Datenverkehrs auch zu Spitzenzeiten sicherzustellen, ist der fortlaufende Ausbau des Mobilfunknetzes unumgänglich.

Ausgebaut werden kann die Kapazität des Mobilfunknetzes zum einen durch den Bau neuer Antennenanlagen, zum anderen durch die Erweiterung bestehender Standorte mit zusätzlichen Trägerfrequenzen und neuen Technologien. So bietet die 5G - die fünfte Mobilfunkgeneration - sieben- bis zehnmal mehr Kapazität im Vergleich zu 4G. Und: 5G ist zentral für die Digitalisierung und Innovation in der Schweiz.

Keine gesundheitsschädigenden Wirkungen

Mobilfunkverbindungen werden über elektromagnetische Felder hergestellt und elektromagnetische Felder gehören zu den besterforschten Themen überhaupt. Die Forschung habe bislang keine gesundheitsschädigenden Wirkungen nachgewiesen.

Der Bericht des Bundesrates «Zukunftstaugliche Mobilfunknetze» vom 25. Februar 2015 hält fest: «Der einzige für den Menschen schädliche Effekt von hochfrequenter Strahlung, der wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen ist, ist die Erwärmung des Körpergewebes infolge der Absorption der Strahlung» und auch der Bericht «Mobilfunk und Strahlung» der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung vom 28. November 2019 im Auftrag des UVEK hält fest: «Bisher sind keine konsistenten Gesundheitsauswirkungen unterhalb der ICNIRP-Richtwerte (bzw. der Immissionsgrenzwerte der NISV) und mit den heute verwendeten Mobilfunkfrequenzen nachgewiesen worden».

Die Position der führenden internationalen Organisationen (WHO/ICNIRP/ITU/IEEE usw.) sowie zahlreicher nationaler Gesundheitsbehörden (wie z.B. die US FDA), welche sich regelmässig die wissenschaftlich anerkannten/fundierten Studien anschauen und einordnen lautet ebenso unisono: Wenn die international empfohlenen Grenzwerte eingehalten sind, sind keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten – das gilt auch für 5G. Die Schweiz geht dabei viel weiter, indem bei uns 10-fach strengere Grenzwerte im Vergleich zum Ausland.

Schutz durch rechtliche Grenzwerte

Um die Bevölkerung vor eben diesem Effekt zu schützen, hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen. In dieser sind Grenzwerte definiert, welche die gesamte Umwelt vor allen wissenschaftlich bekannten Gesundheitsauswirkungen schützen.

Die sogenannten Anlagegrenzwerte legen fest, wie viel Strahlung an einem Ort maximal gemessen werden darf. Diese Grenzwerte sind in der Schweiz zehn Mal strenger als im europäischen Ausland und müssen überall eingehalten werden, wo sich Menschen über längere Zeit aufhalten könnten – also in Wohnungen, Schulen, Büros, Spitälern usw.

Mit der Einführung von 5G wird die Hintergrundstrahlung insgesamt etwas ansteigen. Dies nicht etwa, weil die Strahlung von 5G stärker wäre als jene von 4G, sondern schlicht weil 5G zu den bereits bestehenden Technologien dazu kommt. Die Hintergrundstrahlung wird aber weiterhin auf sehr tiefem Niveau bleiben.

Auch wenn wissenschaftlich nicht alles restlos geklärt ist: Gemäss der Weltgesundheitsbehörde WHO, der internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bieten die bestehenden Grenzwerte und Richtlinien ausreichenden Schutz für Mensch, Tier und Umwelt.

Medienartikel:

Weiterführende Informationen:

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